Freitag, 8. Februar 2013

Schlichterspruch zu Mindesthonoraren für Bildjournalisten

Nach neun Jahren gibt es einen Schlichterspruch zu Foto-Honoraren von Tageszeitungen für Bildjournalisten. Diese sind als Mindesthonorar für die Bilder freier Fotografen geregelt und dürfen nicht unterschritten werden. Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen BVPA sieht die Regelung eher kritisch und bemängelt, die Vergütungssätze hätten "richtigerweise höher ausfallen müssen".
djv.de, spratshop.com

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